Informationen für ehemalige Heimkinder in der DDR
Anlauf- und Beratungsstelle im Land Brandenburg
Beginn: 02.07.2012
Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) ist für das Land Brandenburg regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR, denen Unrecht und Leid während ihrer Heimunterbringung zugefügt wurden. Die Arbeit der Anlaufstelle gründet sich auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“.
Was kann die Anlaufstelle leisten?
In der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit ehemaligen Heimkindern häufig der Begriff der „Entschädigung“ gebraucht. Er ist bezogen auf die zu erwartenden Hilfen aber missverständlich. Die Hilfen aus dem Fonds sind freiwillige Leistungen des Bundes und der ostdeutschen Länder. Die Mittel werden für Hilfen eingesetzt, die Menschen bei anhaltenden Belastungen und Schädigungen aus der Zeit ihres Heimaufenthaltes benötigen. Zwischen 1949 und 1990 lebten im Land Brandenburg ca. 75.000 Kinder und Jugendliche in Heimen der Jugendhilfe, ca. 20.000 davon in sogenannten Spezialheimen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle gehören Gespräche über die Lebensgeschichte des Betroffenen, die Unterstützung bei Aktensuche und Akteneinsicht sowie die Geltendmachung von Hilfen, die der Fonds in folgenden Lebensbereichen geben kann:
- Soziale Integration und Teilhabe am öffentlichen Leben
- Biografiearbeit und Persönlichkeitsentwicklung
- Wohnsituation, Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter;
- Gesundheit, z. B. therapeutische Hilfen, Kuren;
- Bildung und Arbeit, Unterstützung bei Bemühungen auf dem Arbeitsmarkt
- Mobilität
- Ausgleich für erzwungene Arbeit während des Heimaufenthalts, wenn geminderte Rentenansprüche aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, wenn Jugendliche im Heim oder dessen Umfeld arbeiten mussten.
Weitere Hilfen
Darüber hinaus arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Stellen zusammen, die für die Prüfung von Ansprüchen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zuständig sind, kooperieren mit anderen Beratungsstellen, machen den Fonds in der Öffentlichkeit bekannt und unterstützen Selbsthilfeaktivitäten der ehemaligen Heimkinder.
Erreichbarkeit der Anlaufstelle
Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer
0331/ 237 292 17 erreichbar.
Sprechzeiten der einzelnen Berater:
Yvonne Laue: Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Martin Gollmer: Mittwoch von 16 bis 18 Uhr
Birgit Schmelz: Donnerstag von 16 bis 18 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der Anrufe die Leitung oft belegt ist. Wir bitten um Geduld. Am Telefon werden allgemeine Informationen zum Fonds Heimerziehung gegeben. Sie können sich außerdem für ein persönliches Beratungsgespräch registrieren lassen. Da sich bisher bereits über 1000 Betroffene gemeldet haben, sind die Termine schon lange im Voraus belegt, eine Wartezeit für einen persönlichen Termin ist leider nicht zu vermeiden. Jeder soll umfassend und individuell beraten werden.
Härtefälle: Wenn Sie lebensbedrohlich krank sind oder vor 1949 geboren, erhalten Sie bevorzugt einen Beratungstermin.
Weitere Informationen können Sie der folgenden Handreichung entnehmen:
- Handreichung "Fonds Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1990" für Betroffene im Land Brandenburg
(PDF mit 10.5 MB)

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